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Petitionen (2 von 4)
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Wer angeblich (und eben entgegen dieser infamen bösartigen Verleumdung gutachterlich erwiesenermaßen nicht wirklich/tatsächlich) zu verrückt ist Umgangsrechte wahrzunehmen oder seinen Nachwuchs nicht per geteiltem Sorgerecht aus der (Heilbehandlung per Handauflegen) Sekte heraushaltend darf der ist auch zu verrückt um Unterhalt zu erwirstchaften oder Steuern zu zahlen.
Immerhin hätte man ja die Erziehung auch kostenfrei selbst übernehmen können statt eine Ex dafür zu bezahlen mit der man sich aus guten Gründen nichts mehr zu sagen hat. (Wenn ich - gezwungenermaßen - Personal beschäftige und bezahle, dann darf ich mir wohl noch aussuchen wer das ist.)
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