Falls dieser Anhang Bilder enthält, werden diese nicht angezeigt.  Original-Anhang herunterladen
 

                                                      20. April 2011 
 

Frauen sind die besseren NAZIs! 
 

Es ist noch heute problemfrei möglich jemanden psychiatrisch zu

diffamieren und zum vermeintlich erbbiologisch minderwertigen

Elternteil zu stempeln, wider besseren Wissens wohlgemerkt, ich

verweise hierbei auf Schriftsatz der RAe Asfour vom 12. Juni 2002

in 9F 434/02 UG AG Bad Homburg und das spätere die Vorwürfe

entkräftende Gutachten, welches unter 3 Zs 1795/08

Generalstaatsanwalt beim OLG Frankfurt/Main vorliegt.  

Das wäre Verfolgung von - wenn auch vermeintlich - Behinderten.  

Daß ein Gericht eine Vaterschaftsfestellungsklage schuldhaft

verzögern kann war mir auch neu, bei Unterhalt gilt doch die

Vaterschaftsvermutung, bei Umgangsrechten etwa nicht

(Az 9F 104/01 KI AG Bad Homburg)? 

Die biologische Minderwertigkeit des Vaters folgt übrigens aus

der Glaubenslehre der "unbefleckten Empfängnis" im Christentum

(siehe Weihnachtsgeschichte, ein Fall von Kindsunterschiebung

nach § 169 StGB aus heutiger Rechtssicht - entweder Gottes oder

Josefs Sohn) s.a.: § 1595 , § 1626a BGB 

Daher haben wir hier auch durchaus die Komponente Verfolgung aus

religiösen Gründen.  

Abgesehen von der Benachteiligung aus Gründen des Geschlechtes. 

Familienrechtsverdreher sind auf einmal gelichzeitig Gutachter.

Die hessische Polizei macht ihre Arbeit - Strafanzeigen

entgegennehmen - nicht.  Und seit neuestem entscheiden Richter

auch noch über ihre eigene Ablehnung aus Gründen der Besorgnis

der Befangenheit. 

Auf die Euthanasie/Selektion beim § 218 StGB will ich gar nicht

näher eingehen man hätte ja nicht vorher - auch vom Partner

unbemerkt dank "Pille" - verhüten können, oder?  

Jetzt aber zur Frage: Fremdgefährdung ist ein Einweisungsgrund.

Habe ich somit die richtige Überlegung angestellt als ich 1992/93

herum äußerte wenn eine Frau einen im werden befindlichen Menschen

töten will handle es sich eventuell um einen Fall für die

Psychiatrie? 

Und: Können wir alle Schwangerenkonfliktberatungsdokumente den

betroffenen überlebenden Kindern die ja dieses Jahr volljährig

werden gegenüber offenlegen? Immerhin sind es deren Daten!