Frauen sind die besseren NAZIs!
Es ist noch heute problemfrei möglich jemanden psychiatrisch zu
diffamieren und zum vermeintlich erbbiologisch minderwertigen
Elternteil zu stempeln, wider besseren Wissens wohlgemerkt, ich
verweise hierbei auf Schriftsatz der RAe Asfour vom 12. Juni 2002
in 9F 434/02 UG AG Bad Homburg und das spätere die Vorwürfe
entkräftende Gutachten, welches unter 3 Zs 1795/08
Generalstaatsanwalt beim OLG
Frankfurt/Main vorliegt.
Das wäre Verfolgung von
- wenn auch vermeintlich - Behinderten.
Daß ein Gericht eine Vaterschaftsfestellungsklage schuldhaft
verzögern kann war mir auch neu, bei Unterhalt gilt doch die
Vaterschaftsvermutung, bei Umgangsrechten etwa nicht
(Az 9F 104/01 KI AG Bad Homburg)?
Die biologische Minderwertigkeit des Vaters folgt übrigens aus
der Glaubenslehre der "unbefleckten Empfängnis" im Christentum
(siehe Weihnachtsgeschichte, ein Fall von Kindsunterschiebung
nach § 169 StGB aus heutiger Rechtssicht - entweder Gottes oder
Josefs Sohn) s.a.: § 1595 ,
§ 1626a BGB
Daher haben wir hier auch durchaus die Komponente Verfolgung aus
religiösen Gründen.
Abgesehen von der Benachteiligung
aus Gründen des Geschlechtes.
Familienrechtsverdreher sind auf einmal gelichzeitig Gutachter.
Die hessische Polizei macht ihre Arbeit - Strafanzeigen
entgegennehmen - nicht. Und seit neuestem entscheiden Richter
auch noch über ihre eigene Ablehnung aus Gründen der Besorgnis
der Befangenheit.
Auf die Euthanasie/Selektion beim § 218 StGB will ich gar nicht
näher eingehen man hätte ja nicht vorher - auch vom Partner
unbemerkt dank "Pille"
- verhüten können, oder?
Jetzt aber zur Frage: Fremdgefährdung ist ein Einweisungsgrund.
Habe ich somit die richtige Überlegung angestellt als ich 1992/93
herum äußerte wenn eine Frau einen im werden befindlichen Menschen
töten will handle es sich eventuell um einen Fall für die
Psychiatrie?
Und: Können wir alle Schwangerenkonfliktberatungsdo
betroffenen überlebenden Kindern die ja dieses Jahr volljährig
werden gegenüber offenlegen?
Immerhin sind es deren Daten!