. Frauen sind die besseren NAZIs! - Wollte/n meine Mutter/Eltern mich vielleicht ursprünglich gar nicht haben?
 
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Gedenksteingruppe zur Erinnerung an die Opfer der Zwangssterilisierung im Klinikum Weilmünster während der Zeit des Nationalsozialismus
 
Frauen sind die besseren NAZIs! Fax an BP vom 20.04.2011
Wollte/n meine Mutter/Eltern mich vielleicht ursprünglich gar nicht haben?
 
  Warum kastrieren wir - vermeintlich - geistige Behinderte nicht gleich wie zu Zeiten der Gesetze zur Verhütung des erbkranken Nachwuchses von 1933-1945 statt Ihnen nachher das Sorgerecht für ihre Kinder nicht zuzugestehen was von deren Teilhabe an Erziehung eigener Kinder her das selbe ist?  
 
  Es ist noch heute problemfrei möglich jemanden psychiatrisch zu diffamieren und zum vermeintlich erbbiologisch minderwertigen Elternteil zu stempeln, wider besseren Wissens wohlgemerkt, ich verweise hierbei auf Schriftsatz der RAe Asfour vom 12. Juni 2002 in 9F 434/02 UG AG Bad Homburg und das spätere die Vorwürfe entkräftende Gutachten, welches unter 3 Zs 1795/08 Generalstaatsanwalt beim OLG Frankfurt/Main vorliegt.

Das wäre Verfolgung von - wenn auch vermeintlich - Behinderten.

Daß ein Gericht eine Vaterschaftsfestellungsklage schuldhaft verzögern kann war mir auch neu, bei Unterhalt gilt doch die Vaterschaftsvermutung, bei Umgangsrechten etwa nicht (Az 9F 104/01 KI AG Bad Homburg)?

Die biologische Minderwertigkeit des Vaters folgt übrigens aus der Glaubenslehre der "unbefleckten Empfängnis" im Christentum (siehe Weihnachtsgeschichte, ein Fall von Kindsunterschiebung nach § 169 StGB nach heutiger Rechtssicht - entweder Gottes oder Yousefs Sohn) s.a.: § 1595 , § 1626a BGB

Daher haben wir hier auch durch-aus die Komponente Verfolgung aus religiösen Gründen. Abgesehen von der Benachteiligung aus Gründen des Geschlechtes.
  Familienrechtsverdreher sind auf einmal gleichzeitig Gutachter. Genügt solches Gutachten auch um eine Frührente durch Berufsunfähigkeit bei vollen Geschäftsführerbezügen (ca. 1.500 EUR netto das verdient ein Handwerker auch) mit 35 zu bekommen? 'Versucht' hatte ich das per Renteneinreichung und Überbrückundgsdarlehen für Selbständige bei Zahlungsausfall in Form von H(artz)IV - Renteneinreichung Februar 2007

Die hessische Polizei macht ihre Arbeit - Strafanzeigen entgegennehmen - nicht. Und seit neuestem entscheiden Richter auch noch über ihre eigene Ablehnung aus Gründen der Besorgnis der Befangenheit.

Auf die Euthanasie/Selektion beim § 218 StGB will ich gar nicht näher eingehen man hätte ja nicht vorher - auch vom Partner unbemerkt dank "Pille" - verhüten können, oder?

Jetzt aber zur Frage: Fremdgefährdung ist ein Einweisungsgrund.

Habe ich somit die richtige Überlegung angestellt als ich 1992/93 (Ethikkurs Kuhli HUS HG) herum äußerte wenn eine Frau einen im werden befindlichen Menschen töten will handle es sich eventuell um einen Fall für die Psychiatrie?

Und: Können wir alle Schwangerenkonflikt-beratungsdokumente den betroffenen überlebenden Kindern die ja dieses Jahr volljährig werden gegenüber offenlegen? Immerhin sind es deren Daten! (Bundesratsdrucksache 682/04)
 
 
 
Aus / zitiert nach meinem Fax an das Bundespräsidialamt vom 20.04.2011. Die Neuregelung des § 218 StGB trat am 16.03.1993 in Kraft. 18 Jahre und 9 Monate später wäre dann der 07.12.2011. Quelle der Berechnung: Internet
http://www.schwanger-online.de/
service/schwangerschafts-rechner
 
 
 
ViSdP: Bähring, Maximilian, Zeitungs und Zeitschriftenverlag, Frankfurt a.M./Bad Homburg Hölderlinstr. 4 - 60316 farnkfurt a.M. - Germany EMail: maximilian@baehring.at